Förderverein thalhaus e. V.

SATZUNG

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Förderverein thalhaus. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.
    Nach der Eintragung lautet sein Name Förderverein thalhaus e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit

§ 3 Zweck des Vereins

§ 4 Eintritt von Mitgliedern

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6 Mitgliedsbeitrag

§ 7 Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

§ 9 Ablauf von Mitgliederversammlungen

§ 10 Vertretung des Vereins

§11 Politische Betätigung

§ 12 Inkrafttreten der Satzung